Bewertung


Wir bewerten Ihren ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes nach einem anerkannten Bewertungssystem.

Die Bewertung eines Pflegedienstes lässt sich nicht mit gängigen Methoden durchführen, wie sie allgemein für Unternehmen angewendet werden. Sie leitet sich nicht nach allgemeinen objektiven Gesichtspunkten ab. Es ist unbedingt notwendig, die Strukturen und die Arbeitsabläufe von Experten untersuchen und bewerten zu lassen. Ein Fachmann muss dazu die Prozesse und die Strukturen überprüfen und in der Lage sein, diese zu bewerten.

Deshalb sieht der Ablauf unserer Unternehmensbewertung folgendermaßen aus:

+ Zusendung Ihrerseits von Zahlen und Informationen

+ Ein Besuch im Pflege- und Betreuungsdienste vor Ort ist unabdinglich und
beinhaltet:
– die Führung durch den ambulanten Dienst und die Besichtigung
– ausführliches Interview mit den entscheidenden Leitungskräften
– optional auch kurze Gespräche mit weiteren Leitungskräften oder
Mitarbeitern des Dienstes
– Analyse weiterer vor Ort vorhandener Unterlagen und Formulare
– Einblick in die Touren- und Personal-Einsatz-Planung und die
Finanzbuchhaltung beziehungsweise das Controlling

+ Erstellen des Wertgutachtens mit detaillierter Begründung
–  des aktuellen Wertes des ambulanten Dienstes – und
– der Ressourcen, Entwicklungspotentiale und der damit möglichen
Wertsteigerung, wenn bestimmte Veränderungen oder Maßnahmen
umgesetzt werden

+ Präsentation der Ergebnisse und des Wertgutachtens vor einem Gremium
Ihrer Wahl

Der Einblick in die Einrichtung ist deshalb so bedeutsam, weil die Prozesse und die Strukturen und die Mitarbeiter die eigentlichen Werte eines ambulanten Dienstes bilden.

 

Unser spezielles Verfahren

Unser Sießegger-Wawrik-Bewertungssystem, eine Due Diligence Prüfung,  wurde vor dem Hintergrund unserer jahrelangen Erfahrungen entwickelt. Auf der Grundlage eines Mix aus verschiedenen gängigen Modellen haben wir ein eigenständiges anerkanntes Verfahren entwickelt, das für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

Wir erstellen Wertgutachten für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste und Tagespflegeeinrichtungen, ergänzend auch für Intensiv-Pflegedienste und Wohngemeinschaften:

 

  • im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • bei der Trennung von Gesellschaftern oder Aufnahme neuer Gesellschafter zur Bewertung der Anteile
  • bei einem Übergang innerhalb der Familie
  • als Grundlage für die Vorlage bei Gericht oder Finanzbehörden
  • und aus sonstigen individuellen Gründen