Durch die Anerkennung des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbandes e.V. sind beide geschäftsführende Gesellschafter berechtigt, die Bezeichnung „Sachverständiger für Unternehmensbewertung ambulante Pflegedienste“ zu führen.
Durch die Anerkennung des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbandes e.V. sind beide geschäftsführende Gesellschafter berechtigt, die Bezeichnung „Sachverständiger für Unternehmensbewertung ambulante Pflegedienste“ zu führen.